Differenzierung
in der Realschule
1. In der Realschule findet ein Teil des Unterrichts in der Form einer fachgruppen-
bzw. fachspezifischen äußeren Differenzierung statt. Ausgangspunkt
für den Zugang zu den differenzierten Unterrichtsgruppen ist die Wahlentscheidung
des Schülers/der Schülerin.
Durch einen breiten Bereich verbindlicher Fächer und Inhalte sowie
die Gleichwertigkeit der Differenzierungsangebote wird ein einheitliches
Abschlussniveau gesichert.
2. Die Neigungsdifferenzierung eröffnet den Realschülern Lernangebote, die
in besonderer Weise ihren unterschiedlichen Lernbedürfnissen und Befähigungen
entsprechen. Sie fördert damit individuelle Entfaltungsmöglichkeiten der
Schüler/der Schülerinnen. Insbesondere erfüllt die
Neigungsdifferenzierung folgende Funktionen:
- Erhöhung des relativen Schulerfolges
- Hinführung zu Wahlentscheidungen
- Förderung der Berufswahlfähigkeit.
3. Die Unterrichtsorganisation berücksichtigt die beiden sich ergänzenden
Prinzipien der Differenzierung und der Integration. Während der Unterricht
im Wahlpflichtbereich die soziale Mobilität der Schüler/der Schülerinnen
fördert, gewährleistet der Unterricht im weiterbestehenden Klassenverband
die Aufrechterhaltung der bekannten Bezugsgruppe (Kernklasse).
4. Die Differenzierungsmaßnahmen der Realschule umfassen die Neigungsdifferenzierung
im Wahlpflichtbereich der Jahrgangsstufen 7 bis 10.
4.1 Vor Eintritt in die 7. Jahrgangsstufe wählen die Schüler/Schülerinnen
im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten einen Neigungsschwerpunkt.
Den unterschiedlich ausgeprägten Neigungen der Schüler/Schülerinnen
wird durch folgende Neigungsschwerpunkte Rechnung getragen:
- Fremdsprachen
- Naturwissenschaften (z.B. Biologie, Physik, Chemie)
- Sozialwissenschaften
- Musik / Kunst
- Sport
- Technik
- Informatik
Jede Realschule muss mindestens 3 dieser Neigungsschwerpunkte
anbieten. Darunter muss der fremdsprachliche Neigungsschwerpunkt
sein.
Der Wahlpflichtbereich II der Jahrgangsstufen 9 und 10 hat zwischenzeitlich
eine Veränderung erfahren. Hier verstärken wir im halbjährlichen
Wechsel unser Angebot in den Fächern
Deutsch, Englisch, Mathematik und einem weiteren
jeweils festzulegenden Fach (z.B. Erste Hilfe, Mofa, Sport).
5. Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 7 - 10 ist gegliedert in
- Unterricht im Kernbereich
- Unterricht im Wahlpflichtbereich I
5.1 Der Unterricht im Kernbereich findet im
Klassenverband statt und umfasst die Fächer,
die in der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht zu den eingerichteten Neigungsschwerpunkten
gehören; dazu gehört auch das Fach Englisch (!).
5.2 Der Unterricht im Wahlpflichtbereich umfasst
den Unterricht im Neigungsschwerpunkt.
Zu den Neigungsschwerpunkten gehören:
Im Neigungsschwerpunkt Fremdsprachen (Fs)
a) Französisch als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden)
Im Neigungsschwerpunkt Naturwissenschaften (Nw)
b) - Physik als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden),
- Biologie/Chemie (zusammen 3 Wochenstunden)
- Chemie als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden),
- Biologie /Physik (zusammen 3 Wochenstunden)
- Biologie als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden),
- Chemie/Physik (zusammen 3 Wochenstunden).
- (Biologie/Physik/Chemie zusammen 3 Wochenstunden)
Im Neigungsschwerpunkt Sozialwissenschaften (Sw)
c) - Sozialwissenschaften als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden)
Im Neigungsschwerpunkt Musik/Kunst (MK)
d) - Kunst als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden),
Musik/Textilgestaltung (zusammen 2 Wochenstunden).
Im Neigungsschwerpunkt Sport (Sp)
e) - Allgemeine Sporttheorie/Ergänzungssport als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden),
verbindliche Sportarten/Schwerpunktsportarten (3 Wochenstunden).
Über die Note im Fach Sport entscheidet der Lehrer, der das Klassenarbeitsfach
unterrichtet im Benehmen mit dem zweiten Fachlehrer.
Im Neigungsschwerpunkt Technik (Tc)
f) – Technik als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden)
Im Neigungsschwerpunkt Informatik
g) - Informatik als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden)
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