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Differenzierung in der Realschule
1. In der Realschule findet ein Teil des Unterrichts in der Form einer fachgruppen- bzw. fachspezifischen äußeren Differenzierung statt. Ausgangspunkt für den Zugang zu den differenzierten Unterrichtsgruppen ist die Wahlentscheidung des Schülers/der Schülerin.
Durch einen breiten Bereich verbindlicher Fächer und Inhalte sowie die Gleichwertigkeit der Differenzierungsangebote wird ein einheitliches Abschlussniveau gesichert.

2. Die Neigungsdifferenzierung eröffnet den Realschülern Lernangebote, die in besonderer Weise ihren unterschiedlichen Lernbedürfnissen und Befähigungen entsprechen. Sie fördert damit individuelle Entfaltungsmöglichkeiten der Schüler/der Schülerinnen. Insbesondere erfüllt die Neigungsdifferenzierung folgende Funktionen:
- Erhöhung des relativen Schulerfolges
- Hinführung zu Wahlentscheidungen
- Förderung der Berufswahlfähigkeit.


3. Die Unterrichtsorganisation berücksichtigt die beiden sich ergänzenden Prinzipien der Differenzierung und der Integration. Während der Unterricht im Wahlpflichtbereich die soziale Mobilität der Schüler/der Schülerinnen fördert, gewährleistet der Unterricht im weiterbestehenden Klassenverband die Aufrechterhaltung der bekannten Bezugsgruppe (Kernklasse).

4. Die Differenzierungsmaßnahmen der Realschule umfassen die Neigungsdifferenzierung im Wahlpflichtbereich der Jahrgangsstufen 7 bis 10.

4.1 Vor Eintritt in die 7. Jahrgangsstufe wählen die Schüler/Schülerinnen im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten einen Neigungsschwerpunkt.

Den unterschiedlich ausgeprägten Neigungen der Schüler/Schülerinnen wird durch folgende Neigungsschwerpunkte Rechnung getragen:
- Fremdsprachen
- Naturwissenschaften (z.B. Biologie, Physik, Chemie)
- Sozialwissenschaften
- Musik / Kunst
- Sport
- Technik
- Informatik


Jede Realschule muss mindestens 3 dieser Neigungsschwerpunkte anbieten. Darunter muss der fremdsprachliche Neigungsschwerpunkt sein.

Der Wahlpflichtbereich II der Jahrgangsstufen 9 und 10 hat zwischenzeitlich eine Veränderung erfahren. Hier verstärken wir im halbjährlichen Wechsel unser Angebot in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und einem weiteren jeweils festzulegenden Fach (z.B. Erste Hilfe, Mofa, Sport).

5. Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 7 - 10 ist gegliedert in
- Unterricht im Kernbereich
- Unterricht im Wahlpflichtbereich I

5.1 Der Unterricht im Kernbereich findet im Klassenverband statt und umfasst die Fächer, die in der jeweiligen Jahrgangsstufe nicht zu den eingerichteten Neigungsschwerpunkten gehören; dazu gehört auch das Fach Englisch (!).

5.2 Der Unterricht im Wahlpflichtbereich umfasst den Unterricht im Neigungsschwerpunkt.

Zu den Neigungsschwerpunkten gehören:
Im Neigungsschwerpunkt Fremdsprachen (Fs)
a) Französisch als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden)

Im Neigungsschwerpunkt Naturwissenschaften (Nw)
b) - Physik als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden),
- Biologie/Chemie (zusammen 3 Wochenstunden)
- Chemie als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden),
- Biologie /Physik (zusammen 3 Wochenstunden)
- Biologie als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden),
- Chemie/Physik (zusammen 3 Wochenstunden).
- (Biologie/Physik/Chemie zusammen 3 Wochenstunden)

Im Neigungsschwerpunkt Sozialwissenschaften (Sw)
c) - Sozialwissenschaften als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden)

Im Neigungsschwerpunkt Musik/Kunst (MK)
d) - Kunst als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden),
Musik/Textilgestaltung (zusammen 2 Wochenstunden).

Im Neigungsschwerpunkt Sport (Sp)
e) - Allgemeine Sporttheorie/Ergänzungssport als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden),
verbindliche Sportarten/Schwerpunktsportarten (3 Wochenstunden).
Über die Note im Fach Sport entscheidet der Lehrer, der das Klassenarbeitsfach unterrichtet im Benehmen mit dem zweiten Fachlehrer.

Im Neigungsschwerpunkt Technik (Tc)
f) – Technik als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden)

Im Neigungsschwerpunkt Informatik
g) - Informatik als Klassenarbeitsfach (3 Wochenstunden)


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